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20.02.2023

Abschläge für Strom, Gas oder Wärme sinken im März - Stadtwerke bringen vereinfachte Preisbremsen für Privatkunden auf den Weg

Soest. Mit den Abschlägen im März werden Privatkunden der Stadtwerke Soest erstmals durch die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme entlastet. Für Verträge, deren Preise oberhalb der Preisgrenzen liegen, berücksichtigen die Stadtwerke in den Abschlägen ab März die Preisbremsen pauschal je Tarif. Die Entlastung berechnen die Stadtwerke zunächst vorläufig bis zentrale Fragestellungen geklärt und die Abrechnungssysteme umgestellt sind.
 

„Wir stehen voll und ganz hinter dem Ziel, die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar zu entlasten. Deswegen gehen wir im Sinne unserer Kunden pragmatisch vor“, sagt André Dreißen, Geschäftsführer Stadtwerke Soest. Die pragmatische Lösung geht nicht völlig konform mit den Vorgaben der Preisbremsengesetze. „Wir wollen möglichst zeitnah zu der gesetzlich vorgesehenen individuellen Entlastung kommen. Dafür ist es notwendig, dass der Gesetzgeber die für die Umsetzung der Preisbremsen kritischen Fragen und Widersprüche kurzfristig löst oder korrigiert.“

Abhängig vom Arbeitspreis des jeweiligen Energietarifs senken die Stadtwerke den Abschlag für Strom sowie Gas oder Wärme zunächst um einen pauschalen Betrag.

Ein Haushalt mit einer Verbrauchsprognose von 3.500 kWh pro Jahr erhält mit der Strompreisbremse für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, also für 2.800 kWh, Strom zum gedeckelten Arbeitspreis von 40 Cent. Bei einem vertraglich festgelegten Brutto-Arbeitspreis von 56,29 ct/kWh – wie er aktuell zum Beispiel im Tarif Börde Strom gilt – zahlt der Haushalt dank Preisbremse 16,29 Cent weniger als es der Vertrag vorsieht. Daraus ergibt sich ein Entlastungsbetrag von jährlich 456,12 Euro.

Ein Haushalt mit einer Verbrauchsprognose von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr bekommt mit der Gaspreisbremse für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, also für 16.000 kWh, Gas zum gedeckelten Arbeitspreis von 12 Cent. Bei einem vertraglich festgelegten Brutto-Arbeitspreis von 18,55 ct/kWh – wie er aktuell zum Beispiel im Tarif Börde Gas gilt – zahlt der Haushalt dank Preisbremse 6,55 Cent weniger als es der Vertrag vorsieht. Daraus ergibt sich ein Entlastungsbetrag von jährlich 1.048 Euro.

Auf diese einfache und nachvollziehbare Lösung setzen die Stadtwerke Soest gemeinsam mit vielen anderen Stadtwerken. „Alle berechtigten Kunden erhalten die vollständige Entlastung, die ihnen zusteht“, betont Dreißen.

Seit Verabschiedung der Preisbremsengesetze Ende Dezember 2022 bereiten die Stadtwerke und ihr IT-Partner die Umsetzung vor. Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass der Arbeitspreis für Energie für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt wird. Für Strom bedeutet das 40 Cent/kWh (brutto), für Gas 12 Cent/kWh (brutto) und Wärme 9,5 Cent/kWh (brutto). Entlastungsbeträge müssen für sämtliche Kunden individuell errechnet und mitgeteilt werden. Für Stromverträge gelten wiederum andere Vorgaben als für Gas und Wärme.

Was für den einzelnen Vertrag einfach klingt, ist im Massengeschäft mit seiner Tarifvielfalt hochkomplex. Viele Vorgaben gehen am Alltag der Menschen vorbei. „Im Leben unserer Kunden ändert sich ständig etwas. Sie wechseln den Energievertrag, sie ziehen um oder installieren eine PV-Anlage – alles mit Auswirkungen auf ihren Energievertrag und die Abrechnung der Preisbremse“, betont André Dreißen. „Das ist in den Gesetzen nicht ausreichend berücksichtigt, muss aber im Massengeschäft unbedingt funktionieren.“ Damit Abrechnungen automatisiert laufen können, brauche es außerdem standardisierte Datenaustauschformate zwischen Versorgern und Klarheit bei den Berechnungsgrundlagen. „Das alles ist nicht innerhalb weniger Wochen in den Systemen umzusetzen“, so Dreißen.

Die Kunden der Stadtwerke erhalten im Verlauf der Woche ein Info-Schreiben zu den Energiepreisbremsen und ihren reduzierten Abschlägen.